Ausstellung einer Lohnsteuerkarte

Zuständig für die Ausstellung der Lohnsteuerkarte ist die Gemeinde, in deren Bezirk der Arbeitnehmer am 20.09. des jeweiligen Vorjahres mit Hauptwohnsitz gemeldet war. Für Ehegatten, die keinen gemeinsamen Hauptwohnsitz haben, ist die Gemeinde der Hauptwohnung des älteren Ehegatten zuständig.

 

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Ersatz-Lohnsteuerkarte

Sollten Sie Ihre Originallohnsteuerkarte verloren haben, so stellt Ihnen die Gemeinde eine Ersatzlohnsteuerkarte aus, in der Sie am 20.09. des Vorjahres mit Hauptwohnsitz gemeldet waren.

 

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Antrag für Lohnsteuerkarten mit Klasse "6"

Falls Sie Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern beziehen erhalten Sie auf Antrag eine sog. weitere Lohnsteuerkarte die mit dem Aufdruck "Zweite" oder "Dritte" usw. versehen wird. Diese Lohnsteuerkarte sollten Sie dem Arbeitgeber vorlegen, von dem Sie den niedrigeren Arbeitslohn (gekürzt um etwaige Freibeträge) beziehen.

 

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Steuerliche Lebensbescheinigung

Die steuerliche Lebensbescheinigung für Kinder unter 18 Jahren, die im ersten Grad mit Ihnen verwandt sind, ist Ihnen auf Antrag von der Gemeinde auszustellen, bei der das Kind mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Bei erstmaliger Beantragung müssen Sie anhand der Abstammungsurkunde nachweisen, dass Sie im ersten Grad mit dem Kind verwandt sind.

 

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