Steuerwesen
LOHNSTEUERKARTE
Lohnsteuerkarten, Änderung der Steuerklasse, Lohnsteuerklasse 6
Aufgrund gesetzlicher Änderungen zum 01.01.2011 werden Anträge mit o. a. Bezug nur noch bei Ihrem zuständigen Finanzamt durchgeführt/beantragt werden. Näheres siehe auch hier!
Steuerliche Lebensbescheinigung
Eine steuerliche Lebensbescheinigung wurde bis Ende des Jahres 2010 benötigt, um einen Kinderfreibetrag für ein Kind auf der Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen, das nicht im Haushalt der oder des Steuerpflichtigen lebte.
Durch die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte im Jahr 2011 und durch Änderungen der gesetzlichen Grundlagen ist die Vorlage einer steuerlichen Lebensbescheinigung nicht mehr erforderlich, diese wird folglich auch nicht mehr von den Gemeinden ausgestellt.
