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Februar 2012

2012-02-05 (Sonntag)

KSV Aicha vorm Wald - Frühschoppen

KSV Aicha vorm Wald

Am Sonntag, den 05.02.2012 findet ein Frühschoppen des KSV
Aicha vorm Wald statt.
2012-02-10 (Freitag)

Frauenbund Aicha vorm Wald -Fasching-

Frauenbund Aicha vorm Wald

Am Freitag, den 10.02.2012 findet der diejährige "Frauenbundfasching" statt.

Kinderfasching der Musikschule

Kinderfasching der Landkreismusikschule
-Zweigstelle Aicha vorm Wald-
am Freitag, den 10.02.2012 in der Schulaula

2012-02-11 (Samstag)

Heimatverein Weferting – Jahreshauptversammlung-

Jahreshauptversammlung des Heimatvereins Aicha vorm Wald
am Samstag, den 11.02.2012 im Gasthaus Stauder, Aicha vorm Wald.

2012-02-17 (Freitag)

DJK-EC Aicha vorm Wald - Jahreshauptversammlung

Jahreshauptversammlung am Freitag, den 17.02.2012 um 19.30 Uhr
im Vereinslokal

2012-02-18 (Samstag)

Blaskapelle Aichaer Frohsinn - Faschingsball 2012-

Blaskapelle Aichaer Frohsinn
Faschingsball am Samstag, den 18. Februar 2012 im Gasthaus Stauder, Aicha vorm Wald.

2012-02-26 (Sonntag)

Obst- und Gartenbauverein Aicha vorm Wald -Generalversammlung-

Generalversammlung des Obst- und Gartenbauvereins Aicha vorm Wald
am Sonntag, den 26. Februar 2012 im Vereinslokal.

Bekanntmachung über Laserscanningvermessungen

Das Bayerische Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) lässt von Juli 2019 bis Juni 2020 im Landkreisgebiet Laserscanningbefliegungen durchführen, um die Geländeformen vom Flugzeug aus zu erfassen. Als Ergebnis entsteht ein Digitales Geländemodell, das die Geländeform in höchster Genauigkeit wiedergibt. Das Digitale Geländemodell ist insbesondere für den Hochwasserschutz von großer Bedeutung und zur Minderung der Erosionsgefährdung in der Landwirtschaft. Zusätzlich dient es als Nachweis von Maßnahmen in der Forstwirtschaft.

 

tl_files/dokumente/Aktuelles/laserscanningvermessung.jpg


Zur Qualitätskontrolle der gemessenen Daten müssen Dachflächen und ebene Geländeflächen (z. B. Straßenabschnitte, Flächen auf Sportplätzen usw.) vor der Befliegung durch Mitarbeiter des LDBV oder Mitarbeiter der beauftragten Befliegungsfirmen eingemessen werden. Die Vermessungsarbeiten sollten überwiegend auf öffentlichen Grundstücken vorgenommen werden. Das Einbringen von Messpunkten kann notwendig werden und sollte grundsätzlich auf öffentlichen Grundstücken erfolgen. In Ausnahmefällen könnten die Mitarbeiter der Messtrupps um das Betreten privater Grundstücke nachfragen.


Wir bitten Sie, den Arbeiten Verständnis entgegenzubringen und den Mitarbeitern der Messtrupps den Zutritt zu Ihrem Grundstück zu gewähren.


Informationen zu Laserscanning und dem Digitalen Geländemodell finden Sie im Internet unter http://www.ldbv.bayern.de/produkte/3dprodukte/gelaende.html

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