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März 2009

2009-03-20 (Freitag)

Jahreshauptversammlung TC Aicha vorm Wald e.V.

Jahreshauptversammlung des TC Aicha vorm Wald e.V.
am Freitag, 20. März 2009 um 19.30 Uhr im Wirtshaus "Am Schloß".

Osterausstellung Keramik Meier

Osterausstellung
am Freitag, 20. März 2009 von 9 - 18 Uhr
und am
Samstag, 21. März 2009 von 9 - 16 Uhr.

Keramik Maria Meier, Wollmering 26
Tel. 08544/8270

2009-03-21 (Samstag)

Osterausstellung Keramik Meier

Osterausstellung
am Freitag, 20. März 2009 von 9 - 18 Uhr
und am
Samstag, 21. März 2009 von 9 - 16 Uhr.

Keramik Maria Meier, Wollmering 26
Tel. 08544/8270

Petersfestabschlussfeier

Festausschuss Petersfest
Die Petersfestabschlussfeier für alle Helfer findet am Samstag, 21.03.2009 um 19.30 Uhr in der
"Pizzeria Gardasee" statt.
Hierzu ergeht herzliche Einladung.

AH-Preiswatten

AH-PREISWATTEN
am Samstag, 21. März 2009 ab 19 Uhr im Vereinslokal, Wirtshaus "Am Schloß".

2009-03-22 (Sonntag)

Aichaer Frohsinn – Jahreshauptversammlung

Jahreshauptversammlung

der Blaskapelle "Aichaer Frohsinn" e.V.

am Sonntag, 22. März 2009 um 10.45 Uhr im Gasthaus Stauder, Aicha vorm Wald.

Passionskonzert

Passionskonzert
am Sonntag, 22. März 2009 um 19.00 Uhr in der Pfarrkirche St. Peter und Paul, Aicha vorm Wald.

2009-03-27 (Freitag)

Sport-Treff -Mitgliederversammlung-

Ordentliche Mitgliederversammlung am Freitag, den 27. März 2009 um 19.30 Uhr im Gasthaus Stauder, Aicha vorm Wald.

2009-03-28 (Samstag)

"Peter Brunnhölzl Gedächtnisturnier" der TT-Abt. des SVA

"Peter Brunnhölzl Gedächtnisturnier"
der Tischtennisabteilung des Sportvereins Aicha vorm Wald e.V.
am Samstag, 28. März 2009 ab 10.00 Uhr in der Turnhalle der Volksschule Aicha vorm Wald.
Anmeldungen bis zum 25.03.2009 unter 0171/8763495

Fußballschuh-Flohmarkt

Wo? Veranstaltungshalle am Sportplatz Aicha vorm Wald
Wann? Anlieferung der Schuhe am Freitag, den 27.03.2009 von 17 - 20 Uhr
Verkauf? Am Samstag, den 28.03.2009 von 10 - 14 Uhr
Abholung und Auszahlung der Schuhe am 28.03.2009 von 14 - 15 Uhr

Was kann verkauft werden?
Gut erhaltene Sport- und Freizeitschuhe
zu einem Unkostenbeitrag von 1 € je Paar Schuhe

Auf Euer Kommen freut sich die Jugendabteilung des SV Aicha vorm Wald e.V.

ILE-Zusammenschluss Passauer Oberland e.V.

Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte

Der ILE-Zusammenschluss Passauer Oberland e.V. beabsichtigt für das Jahr 2025 beim Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Niederbayern die Förderung eines Regionalbudgets nach den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) in Höhe von 100.000 EUR zu beantragen. Im Falle der Bewilligung durch das ALE erfolgt die Förderung nach den Bestimmungen der Maßnahme 9.0 Regionalbudget im Förderbereich 1 „Integrierte Ländliche Entwicklung“ (ILE) des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in der jeweils geltenden Fassung.

Der ILE-Zusammenschluss Passauer Oberland e.V. ruft unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das ALE und unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Bedingungen zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf.

Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anfragen auf Förderung von Kleinprojekten, die unter Berücksichtigung

  • der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen,
  • der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung,
  • der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,
  • der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
  • der demografischen Entwicklung sowie
  • der Digitalisierung

den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.

Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Nettoausgaben. Zu beachten ist, dass alle den Zweck der Förderung erfüllenden förderfähigen Nettoausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden. In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden.
Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig.

Voraussetzungen: Gefördert werden nur Kleinprojekte mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Als Maßnahmenbeginn ist grundsätzlich bereits die Abgabe einer verbindlichen Willenserklärung zum Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags bzw. auch der Materialkauf für die beantragte Maßnahme zu werten.

Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen der EU zu De-minimis-Beihilfen für den Bereich Gewerbe zu beachten.

Fördergegenstand: Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur

  1. Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,
  2. Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
  3. Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
  4. Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
  5. Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
  6. Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.

Das Kleinprojekt muss so rechtzeitig umgesetzt werden, dass der Durchführungsnachweis bis spätestens 01.10.2025 vorgelegt werden kann.

Zuwendungs- und Antragsberechtigte:

  1. Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts,
  2. natürliche Personen und Personengesellschaften.

Art und Umfang der Förderung: Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttoausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR und unter Berücksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag (siehe unten) festgelegten maximalen Zuwendung. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.

Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist. Die Zuschüsse Dritter oder die finanzielle Beteiligung Dritter werden als Einnahmen von den Gesamtausgaben abgesetzt, dadurch reduzieren sich die zuwendungsfähigen Ausgaben der Kleinprojekte für die Förderung über das Regionalbudget. Eine zusätzliche Förderung über die FinR-LE oder die Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug der Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist nicht erlaubt. Eine Kombination der Fördermöglichkeiten des Regionalbudgets und des „Verfügungsrahmens Ökoprojekte“ einer Öko-Modellregion ist nicht möglich.

Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.

Antrags- und Auswahlverfahren: Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts dienen und im Gebiet des ILE-Zusammenschlusses liegen. Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteure zusammensetzt.

Kriterien zur Projektauswahl:

Kriterium
Bewertungsinhalt
 
Punkte
1
stellt wichtigen Beitrag zur Stärkung der Region dar
10
2
Stärkt den sozialen/gesellschaftlichen Zusammenhalt vor Ort
5
3
ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Daseinsvorsorge
5
4
Initiiert/fördert die Vernetzung/Zusammenarbeit/Dialog
5
5
Bedeutet eine deutliche Aufwertung des ILE-Gebiets oder einer Gemeinde und hat einen hohen öffentlichkeitswirksamen oder bewusstseinsbildenden Charakter
5

 

Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand der genannten Auswahlkriterien bewertet. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unter-stützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets.

Nach einer positiven Auswahlentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen dem ILE-Zusammenschluss Passauer Oberland e.V. und dem Träger des ausgewählten Kleinprojekts geschlossen, in dem die Umsetzungs-modalitäten geregeltwerden.

 

Termine:

  • Abgabe der Förderanfragen spätestens am: 08.01.2025
  • Spätester Termin der Abrechnung mit der verantwortlichen Stelle des ILE-Zusammenschlusses (Vorlage des Durchführungsnachweises): 01.10.2025

Das erforderliche Antragsformular und das Merkblatt mit ergänzenden Hinweisen stehen im Internet-Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) unter www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser (Link: Ländliche Entwicklung/LEADER -> Ländliche Entwicklung -> Regionalbudget) zur Verfügung.

 

Anfragen auf Förderung sind an folgende Adresse zu richten (Verantwortliche Stelle des ILE-Zusammenschlusses)
ILE Passauer Oberland e.V.
Vilshofener Straße 9

94538 Fürstenstein

 

Als Ansprechpartner steht zur Verfügung: ILE-Geschäftsführerin Gabriele Bergmann

 

Fürstenstein, 9. September 2024

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