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Juni 2012

2012-06-03 (Sonntag)

KSV Aicha vorm Wald - Frühschoppen

KSV Aicha vorm Wald
 
Am Sonntag, den 03.06.2012 findet ein Frühschoppen des
KSV Aicha vorm Wald statt.
2012-06-16 (Samstag)

Heimatverein Weferting - Sonnwendfeuer

Heimatverein Weferting
 
Am Samstag, den 16.06.2012 findet das Sonnwendfeuer des
Heimatverein Weferting statt.

Segnung des Kindergartenanbaus durch Pfarrer Eberhard Eibl

13:00

Spieleparadies für die Kleinsten

Über Kindermangel kann sich die Gemeinde Aicha vorm Wald nicht beklagen. Hier gibt es so viel Nachwuchs, dass der Kindergarten erweitert werden musste. Die Einweihung findet am Samstag, 16. Juni, statt.

Der Kindergarten St. Peter und Paul hat schon lange eine Vorreiterrolle. Als eine der ersten Gemeinden errichtete Aicha 2008 eine Kinderkrippe mit 15 Betreuungsplätzen. Doch schnell wurde der Platz wieder knapp, so dass bereits 2011 ein Um- und Anbei nötig wurde.

547?000 Euro wurden im vergangenen Jahr in die Einrichtung investiert, die staatlichen Fördermittel betrugen 117?000 Euro, 430?000 Euro schulterte die Gemeinde.

Der komplette Altbestand wurde gründlich saniert. Wo früher triste Fliesen und schlichte Wandfarben waren, finden sich heute helle Böden und ein freundlicher Anstrich. Im Anbau werden die Kinder in einem geräumigen Eingangsbereich begrüßt. Außerdem gibt es nun einen dritten Gruppenraum, einen Sozialraum, einen Intensivraum und einen Restaurantbereich. Der gesamte Neubau wurde behindertengerecht gestaltet.

Große Einweihungsfeier für die ganze Familie

Die Einrichtung bietet nun 88 Betreuungsplätze. Aktuell besuchen 21 Kinder unter drei Jahren die Krippe und 63 Kinder zwischen drei und sechs Jahren den Kindergarten. Gemeinsam mit ihren Familien und Freunden werden sie am Samstag, 16. Juni, die Einweihung des sanierten und angebauten Kindergartens feiern.

Los geht es um 13 Uhr mit einem Sektempfang für die Erwachsenen. Nach der Begrüßung werden die Räume gesegnet. Anschließend stehen bayerische Lieder und Gstanzl, eine große Tombol und Filme über die KiTa-Arbeit auf dem Programm.

Natürlich gibt es auch ein viele Angebote für die Kinder. Sie können sich schminken lassen, mit der Farbschleuder ein T-Shirt gestalten oder sich beim Tischtheater amüsieren.

Bei bayerischer Verköstigung laden die neuen Räume zum Verweilen ein. Den Abschluss des Festes bildet das große Luftballonsteigen.

 

Ehrengast Landrat Franz Meyer

2012-06-23 (Samstag)

Frauenbund Aicha - Ausflug

Frauenbund Aicha vorm Wald
 
Am Samstag, den 23.06.2012 findet ein Ausflug des Frauenbundes
Aicha vorm Wald statt.
2012-06-29 (Freitag)

Petersfest Aicha vorm Wald

Petersfest Aicha vorm Wald
 
Von Freitag, den 29.06.2012 bis zum Montag, den 02.07.2012 findet
in Aicha vorm Wald wieder das alljährliche Petersfest statt.
2012-06-30 (Samstag)

Petersfest Aicha vorm Wald

Petersfest Aicha vorm Wald
 
Von Freitag, den 29.06.2012 bis zum Montag, den 02.07.2012 findet
in Aicha vorm Wald wieder das alljährliche Petersfest statt.

ILE-Zusammenschluss Passauer Oberland e.V.

Aufruf zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte

Der ILE-Zusammenschluss Passauer Oberland e.V. beabsichtigt für das Jahr 2025 beim Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Niederbayern die Förderung eines Regionalbudgets nach den Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) in Höhe von 100.000 EUR zu beantragen. Im Falle der Bewilligung durch das ALE erfolgt die Förderung nach den Bestimmungen der Maßnahme 9.0 Regionalbudget im Förderbereich 1 „Integrierte Ländliche Entwicklung“ (ILE) des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in der jeweils geltenden Fassung.

Der ILE-Zusammenschluss Passauer Oberland e.V. ruft unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das ALE und unter Berücksichtigung der nachfolgend genannten Bedingungen zur Einreichung von Förderanfragen für Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudgets auf.

Dieser Aufruf umfasst ausschließlich Anfragen auf Förderung von Kleinprojekten, die unter Berücksichtigung

  • der Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen,
  • der Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung,
  • der Belange des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes,
  • der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme,
  • der demografischen Entwicklung sowie
  • der Digitalisierung

den Zweck verfolgen, die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln.

Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um Nettoausgaben. Zu beachten ist, dass alle den Zweck der Förderung erfüllenden förderfähigen Nettoausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden. In einem Aufruf kann pro Projekt nur ein Antrag eingereicht werden.
Eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der förderfähigen Gesamtausgaben ist nicht zulässig.

Voraussetzungen: Gefördert werden nur Kleinprojekte mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde. Als Maßnahmenbeginn ist grundsätzlich bereits die Abgabe einer verbindlichen Willenserklärung zum Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrags bzw. auch der Materialkauf für die beantragte Maßnahme zu werten.

Bei Vorhaben zur Förderung von wirtschaftlichen Tätigkeiten sind die Bestimmungen der EU zu De-minimis-Beihilfen für den Bereich Gewerbe zu beachten.

Fördergegenstand: Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur

  1. Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,
  2. Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
  3. Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
  4. Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
  5. Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
  6. Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.

Das Kleinprojekt muss so rechtzeitig umgesetzt werden, dass der Durchführungsnachweis bis spätestens 01.10.2025 vorgelegt werden kann.

Zuwendungs- und Antragsberechtigte:

  1. Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts,
  2. natürliche Personen und Personengesellschaften.

Art und Umfang der Förderung: Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen Nettoausgaben (Bruttoausgaben abzüglich Umsatzsteuer, Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 EUR und unter Berücksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag (siehe unten) festgelegten maximalen Zuwendung. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.

Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist. Die Zuschüsse Dritter oder die finanzielle Beteiligung Dritter werden als Einnahmen von den Gesamtausgaben abgesetzt, dadurch reduzieren sich die zuwendungsfähigen Ausgaben der Kleinprojekte für die Förderung über das Regionalbudget. Eine zusätzliche Förderung über die FinR-LE oder die Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug der Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist nicht erlaubt. Eine Kombination der Fördermöglichkeiten des Regionalbudgets und des „Verfügungsrahmens Ökoprojekte“ einer Öko-Modellregion ist nicht möglich.

Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.

Antrags- und Auswahlverfahren: Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts dienen und im Gebiet des ILE-Zusammenschlusses liegen. Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteure zusammensetzt.

Kriterien zur Projektauswahl:

Kriterium
Bewertungsinhalt
 
Punkte
1
stellt wichtigen Beitrag zur Stärkung der Region dar
10
2
Stärkt den sozialen/gesellschaftlichen Zusammenhalt vor Ort
5
3
ist ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Daseinsvorsorge
5
4
Initiiert/fördert die Vernetzung/Zusammenarbeit/Dialog
5
5
Bedeutet eine deutliche Aufwertung des ILE-Gebiets oder einer Gemeinde und hat einen hohen öffentlichkeitswirksamen oder bewusstseinsbildenden Charakter
5

 

Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand der genannten Auswahlkriterien bewertet. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unter-stützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets.

Nach einer positiven Auswahlentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen dem ILE-Zusammenschluss Passauer Oberland e.V. und dem Träger des ausgewählten Kleinprojekts geschlossen, in dem die Umsetzungs-modalitäten geregeltwerden.

 

Termine:

  • Abgabe der Förderanfragen spätestens am: 08.01.2025
  • Spätester Termin der Abrechnung mit der verantwortlichen Stelle des ILE-Zusammenschlusses (Vorlage des Durchführungsnachweises): 01.10.2025

Das erforderliche Antragsformular und das Merkblatt mit ergänzenden Hinweisen stehen im Internet-Förderwegweiser des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) unter www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser (Link: Ländliche Entwicklung/LEADER -> Ländliche Entwicklung -> Regionalbudget) zur Verfügung.

 

Anfragen auf Förderung sind an folgende Adresse zu richten (Verantwortliche Stelle des ILE-Zusammenschlusses)
ILE Passauer Oberland e.V.
Vilshofener Straße 9

94538 Fürstenstein

 

Als Ansprechpartner steht zur Verfügung: ILE-Geschäftsführerin Gabriele Bergmann

 

Fürstenstein, 9. September 2024

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