Pass- und Meldewesen; Gebührenerhöhung für Personalausweise
Laut Bundesministerium des Innern wird angesichts der gestiegenen Kosten beim Ausweishersteller und bei den Personalausweisbehörden die Gebühr für die Ausstellung von Personalausweisen angehoben, um eine kostendeckende Arbeit der Behörden zu ermöglichen.
Seit 07.02.2026 gelten folgende Gebühren:
Aktuelle Kosten von Personalausweis und Reisepass, sowie deren Gültigkeitsdauer:
Personalausweis:
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Antragsteller unter 24 Jahren |
neu |
27,60 € |
6 Jahre |
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Antragsteller über 24 Jahren |
neu |
46,00 € |
10 Jahre |
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vorläufiger Personalausweis |
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10,00 € |
3 Monate |
Reisepass:
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Antragsteller unter 24 Jahren |
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37,50 € |
6 Jahre |
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Antragsteller über 24 Jahren |
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70,00 € |
10 Jahre |
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zusätzliche Gebühr für Expressreisepass |
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32,00 € |
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Vorläufiger Reisepass |
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26,00 € |
1 Jahr |
Vorläufige Personalausweise und vorläufige Reisepässe können sofort bei Antragstellung vom Passamt ausgestellt werden.
Digitale Fotos für Personalausweise und Reisepässe können mit dem PointID-Gerät der Bundesdruckerei direkt im Rathaus erstellt werden.
Die Gebühr hierfür beträgt 6,00 €.
Lieferzeiten:
Aktuell beträgt die Lieferzeit für einen Personalausweis ca. zwei Wochen und für einen Reisepass ca. vier Wochen.
Allgemeines:
Wir empfehlen, sich vor einer Auslandsreise im Reisebüro bzw. Konsulat oder beim Auswärtigen Amt unter www.auswaertiges-amt.de über die entsprechenden Einreisevorschriften für das jeweilige Urlaubsland zu informieren, damit das entsprechende Dokument rechtzeitig beantragt werden kann.
Kinder ab sechs Jahren müssen zur Antragstellung für Personalausweis oder Reisepass persönlich erscheinen, da der Fingerabdruck verpflichtend ist und ab zehn Jahren auch die Unterschrift.
